acv | AGB

I.    Geltungsbereich, Abweichende Bedingungen, Teilunwirksamkeit

1.    Alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit der Annahme der Ware als verbindlich.
2.    Abweichenden Bedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich auch für zukünftige Geschäfte. Sie sind für uns nicht verbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde liegen und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
3.    Die Unwirksamkeit einer Klausel oder eines Teiles davon berührt die Wirkung des übrigen Teils nicht.


II.    Angebote, Beschaffenheitsangabe, Schriftform

1.    Auskünfte, Empfehlungen und Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
2.    Angebotsunterlagen dürfen nicht zugänglich gemacht werden.


III.    Preise

1.    Es gelten ausschließlich die am Liefertag gültigen Preise, es sei denn, es ist ein spezieller Festpreis für den jeweiligen Artikel vereinbart.
2.    Für Nach- und Neubestellungen sind getroffene Absprachen nicht verbindlich.


IV.    Lieferung

1.    Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Lieferungen erfolgen nach Maßgabe unserer betrieblichen Gegebenheiten.
2.    Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware die Lieferstelle so rechtzeitig verlässt, dass sie bei üblicher Transportzeit termingerecht beim Empfänger eintrifft.
3.    Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Fabrikations­- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Zulieferanten gehindert, (z. B. Streik, Katastrophen, Verkehrsstörungen) sind wir für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Lieferpflicht befreit. Wir sind in solchen Fällen, selbst wenn wir uns bereits in Verzug befanden, berechtigt, mit entsprechenden Verzögerungen einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern. Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der unverschuldeten Verzögerung eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt muß schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Ablauf der gesetzten Nachfrist erklärt werden.


V.    Gefahrübergang

1.    Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware zur Abholung, spätestens mit Verladung in das Transportmittel auf den Kunden über. Wir sind nicht verpflichtet, dem Kunden die Bereitstellung ausdrücklich mitzuteilen.
2.    Verzögert sich die Lieferung/Abholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so gehen die Kosten der Lagerhaltung und das Risiko auf den Kunden über.
3.    Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Kunden.
4.    Die Lieferung erfolgt ab Erkelenz. Alle Lieferungen innerhalb von Deutschland ab einem Warenwert von netto 125 € werden ohne Versandkosten ausgeliefert. Für Lieferungen innerhalb von Deutschland unterhalb eines Netto-Warenwertes von 125 € werden Versandkosten in Höhe von 7,50 € berechnet.
5.    Wird die Annahme der Lieferung vom Kunden verweigert, so gehen die Transportkosten zu Lasten des Kunden.


VI.    Haftung für Mängel der Lieferung

1.    Transportschäden sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus sind sie dem Frachtführer zu dokumentieren.
2.    Fehlmängel und Falschlieferungen sind uns unverzüglich schriftlich zu rügen.
3.    Mängelrügen müssen binnen einer Woche nach Empfang der Sendung schriftlich erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind sofort bei Feststellung zu rügen.
3 Monate nach Lieferung können Ansprüche aus Mängelrügen nicht mehr
geltend gemacht werden.
4.    Von uns als mangelhaft anerkannte Ware werden wir nachbessern, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist oder durch einwandfreie Gegenstände ersetzen. Wir sind auch berechtigt, nach unserer Wahl anstelle dessen den Minderwert auszugleichen. Jegliche weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
5.    Haben wir Schadensersatz aufgrund des Vertrages, aus sogenanntem
Verschulden vor oder bei Vertragsschluß, aus unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen vertraglichen oder außervertraglichen Rechtsgrund zu leisten, so haben wir nur den unmittelbaren Schaden, niemals einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Wir haften auch nicht für Mangelfolgekosten. Sind wir zum Schadensersatz verpflichtet, bleibt unsere Haftung der Höhe nach auf den Betrag des jeweiligen Kaufpreises beschränkt.


VII.    Zahlungsbedingungen

1.    Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, sind alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto Kasse kostenfrei zu leisten.
2.    Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegenüber dem Kunden aus jeglichem Rechtsgrund bestehenden Forderungen das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor. Der Eigentumsvorbehalt erlischt bei zahlungshalber angenommenen Schecks und Wechseln erst mit der unwiderruflichen Gutbuchung des Betrages und Wegfall unserer scheck- und wechselmäßigen Haftung.
Der Kunde kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern und weiter verarbeiten. Die aus dem weiteren Verkauf oder aus der Verarbeitung für den Kunden entstehenden Forderungen und sonstigen Rechte gehen mit der Weiterveräußerung bzw. Verarbeitung auf uns, im Verhältnis des Wertes der vorbehaltenen Ware über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf
3.    Bei Pfändung der Waren ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Anzeige    zu machen.
4.    Auslandslieferungen erfolgen generell nur gegen Vorkasse oder unwiderrufliches Akkreditiv.
5.    Zur Deckung etwaiger außergerichtlicher Mahnkosten werden dem Kunden 5 € berechnet. Bei wiederholter Mahnung wird der Betrag verdoppelt.


VIII.    Zahlungsverzug, Bonität

1.    Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, und sonstigen Vergünstigungen hinfällig.
2.    Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, z. B. Einstellung der Zahlungen, Nichteinlösung von Schecks, Abbuchungsretouren, oder andere Umstände, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen; ferner steht es uns frei, Lieferungen ganz oder teilweise zurück zu halten oder abzulehnen und die sofortige Bezahlung aller noch offenstehenden Geschäfte zu verlangen.


IX.    Abtretungsverbot
1.    Ansprüche, die dem Kunden uns gegenüber zustehen, kann er nur mit unserer     Zustimmung abtreten, verpfänden oder darüber in sonstiger Weise verfügen.


X.    Gerichtsstand, Rechtswahl

1.    Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unserer Firma.
2.    Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
3.    Unsere Geschäfte unterliegen ausschließlich dem Deutschen Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes.


XI.    Reklamations- /Serviceleistungen

Die Firma acv GmbH unterscheidet zwischen Reklamations- und Serviceleistungen.

Reklamationen
Grundsätzlich gilt, dass Reklamationen ausschließlich Falschlieferungen, defekte Waren oder beschädigte Waren betreffen. Hier ist der Kunde aufgefordert, seine Ansprüche möglichst zeitnah geltend zu machen. Es gilt die Gewährleistung für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren. Danach ist grundsätzlich keine Rücknahme möglich.

Serviceleistungen
Serviceleistungen können bis maximal 3 Monate nach dem Kaufdatum geleistet werden. Bei sogenannten Lagerbereinigungen behält sich die acv GmbH das Recht vor, 15 – 30 % vom ursprünglichen Kaufpreis einzubehalten. Dies ist abhängig vom Alter und Zustand der Ware, sowie von den jeweiligen Produktgruppen. Es gilt die Einzelfallentscheidung. Für den Fall der Rücknahme bei beschädigter Verpackung behält sich die acv GmbH ebenfalls das Recht vor 5 – 10 % des ursprünglichen Kaufpreises einzubehalten, hier gilt ebenfalls die Einzelfallentscheidung. Restposten und Sonderbestellungen sind grundsätzlich vom Umtausch/der Rückgabe ausgeschlossen. Es gilt jeweils, dass grundsätzlich eine Rückgabe nur unter Angabe des entsprechenden Lieferscheins/der Rechnung und ausgefülltem RMA Formular möglich ist.

XII.    Salvatorische Klausel

1.  Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser
    Bedingungen verbindlich.

    Stand: 11.05.2023
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